AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

UWE KAUFMANN E.U.

Stand 2021

 

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen; entgegen-stehende oder von diesen Geschäfts¬bedingungen abweichen¬de Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unserer¬seits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen ab¬weichenden Ver¬tragsbedingungen. Diese Geschäfts¬bedingungen gelten als Rahmen¬vereinbarung auch für alle weiteren Rechts¬geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individual-abreden be¬dürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. 

Der Kunde erklärt hiermit Kenntnis über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haben

 

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftrags¬bestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Handelt es sich nicht um ein Ver¬braucher¬geschäft, sind unsere Angebote und sonstigen Erklärungen nur rechts¬verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich be¬stätigt werden. 

 

III. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage 

• ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;

• im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;

• im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat; oder

• im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (UWE KAUFMANN E.U., STEFAN FADINGER STR.6, 4722 PEUERBACH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

1.1 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

1.2 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

1.3 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind von Ihnen zu tragen, dies unabhängig vom Bestellwert der Ware und unabhängig davon, ob die Lieferung der Ware an Sie versandkostenfrei erfolgt ist. 

1.4 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (KAUFMANN HANDELS & SERVICE GMBH, STEFAN FADINGER STR. 6, 4722 PEUERBACH) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 

1.5 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

1.6 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Sie haben kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

• Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

• Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; oder

• Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 

IV. Muster

Muster, Filme sowie andere Unterlagen, die wir vom Kunden zur Produktion erhalten, werden uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können uns weder in Rechnung gestellt noch an den Kunden retourniert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden angeforderte Muster, inklusive der Kosten für Fracht, Nebenspesen, Versicherung, Zoll, Flughafengebühr, Zustellung an den Kunden sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung an den Kunden erfolgt in jedem Falle für Muster, die mit einem Logo, einer Farbe oder anderen speziellen Merkmalen des Kunden geliefert werden.

Werden Muster dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, behalten wir uns das Recht vor, sie innerhalb eines von uns bei Übergabe der Muster festgesetzten Zeitraumes zurückzufordern. Sollten Muster, die an uns zurückzustellen sind, Beschädigungen aufweisen, die ihre weitere Verwendung unmöglich machen, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe des Anschaffungswertes der Muster an uns zu leisten.

 

V. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertrag¬licher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien (Rohstoffe), Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finan¬zierung etc. erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. 

 

VI. Zahlungsbedingungen, Verzugs¬zinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen bei Erstaufträgen immer Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Weiters sind wir bei Erstaufträgen berechtigt, unsere Forderungen in voller Höhe im Voraus zu verlangen. In weiterer Folge sind unsere Forderungen aus Lieferungen von Waren jeweils binnen 14 Tagen netto, jeweils ab Datum der Rechnung, zur Zahlung fällig.

Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontoverein¬barungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltend-machung weiterer Schadenersatz¬ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu verrechnen. 

 

 

VII. Vertragsrücktritt 

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere einer Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels kostendeckendem Vermögens sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berech¬tigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsver¬zug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtun¬gen ent¬bunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicher¬stellungen zu fordern oder nach Setzung einer 14 - tägigen Nachfrist vom gesamten Vertrag einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurück¬zutreten.  

Für den Fall eines Rücktrittes können wir den Ersatz des tatsächlich entstan¬denen Schadens (jedenfalls jedoch einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages) vom Kunden begehren.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzu¬stimmen; im letzteren Fall können wir den Ersatz des tatsächlich entstan¬denen Schadens (jedenfalls jedoch einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages) vom Kunden begehren.

Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgelöst, ist durch den Kunden eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Brutto¬rechnungs¬betrages zu be-zahlen. Allfällige bereits durch den Kunden geleistete und den Betrag der Stornogebühr über¬steigende Anzahlungen werden dem Kunden gutgeschrieben. Die Forderung aus der Gutschrift verjährt binnen 3 Jahren ab Ausstellung.

 

VIII. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckent¬spre-chenden Rechtsver¬folgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkasso-institutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Ver¬gütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,70 zu bezahlen.

 

IX. Lieferung, Gefahrtragung, Transport, Lieferort, Annahmeverzug

Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird. 

Liegt der in einem einzigen Vertrag vereinbarte Preis aller Lieferungen/¬Leistungen – unter Berücksichtigung eines allfälligen Skontos oder sonstiger vereinbarter Abzüge – unter dem Betrag von netto EUR 40,00, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung gebracht. Liegt der auf diese Weise bestimmte Preis unter dem Betrag von netto EUR 385,00, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden. Gleiches gilt, wenn zwar der Preis aller in einem Vertrag vereinbarten Lieferungen/Leistungen über dem Betrag von netto EUR 385,00 liegt, jedoch mit dem Kunden die gesonderte Lieferung von Teilen derselben vereinbart wurde, deren Preis den Betrag von netto EUR 385,00 nicht erreicht. Ansonsten erfolgt die Lieferung/Leistung – wenn der Liefer-/Leistungsort im Inland liegt – frei Haus. Es erfolgt eine normale, für den Versand üblicherweise geeignete Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung (Express¬zu¬stel¬lung, besondere Art der Verpackung, bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Trans¬portunternehmen etc.) vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungs¬art bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit einem Versand durch Bahn, Spediteur, Frächter oder Post einverstanden. Erfolgt der Versand durch unseren eigen (Last-) Kraftwagen, tritt in der oben festgelegten Gefahrtragungsregel keine Änderung ein. 

Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Liefer¬ung/Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu ver¬sichern. Gleichzeitig hat er auf eigene Kosten sämtliche den gesetzlichen Erforder¬nissen ent¬sprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen sowie die entsprechenden Erklärungen abzu¬geben.

Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden vorzunehmen. 

Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom gesamten Vertrag einschließlich sämtlicher weiterer Verträge zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten einer neuerlichen Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet. 

 

X. Lieferfrist

Lieferfristen sind als Zirkafristen zu verstehen und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zu¬sicherung verbindlich. Die Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, z.B. Streiks, Aussperrungen, nachträglicher Materialverknappung, Import- und Exportrest¬riktionen, Ver¬spätung der ausländischen Fracht oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns und unsere Zuliefer¬anten die Lieferung nachträglich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung und angemessener Wieder¬anlauffrist. Statt Lieferung können wir auch wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns auf schriftliches Verlangen binnen angemessener Frist nicht, so haben Kunden nur ein Rücktrittsrecht, nicht jedoch einen Schadenersatzanspruch. 

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nach¬gekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzel¬heiten, Vorarbeiten und Vorbereitungs¬maßnahmen erfüllt hat.

 

XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

XII. Abweichungen in Menge, Gewicht und Qualität; geringfügige Leistungs-änderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferver¬pflich¬tung vorweg als genehmigt. Über- und Unterlieferungen von bis zu 5 % der vereinbarten Stückzahl berechtigen den Kunden zu keinerlei Preisreduktion, Gewähr¬leistungs-, Schaden¬ersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Insbesondere dann, wenn die Ware in Massen¬produk¬tion hergestellt worden ist, berechtigt eine Ausschuss¬quote von 5 % den Kunden zu keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Diese Aus¬schussquote von 5 % berechnet sich nach der Stückzahl der einzelnen tatsächlichen Lieferung und nicht nach der in dem Vertrag vereinbarten Stückzahl. Dies auch dann, wenn in einem Vertrag mehrere Lieferungen vereinbart worden sind. Dasselbe gilt bei Kauf nach Probe bei Abweichungen in der Materialqualität, in der Farbe oder von sonstigen Maßen der Probe von nicht mehr als +/- 15 % und bei Abweichungen in der Länge und Breite von nicht mehr als +/- 5 %. 

 

XIII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht  

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Austausch oder Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich von uns zugesichert worden. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen.

Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Ver¬pflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungs¬frist; ein darüber hinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbsterfüllter Gewährleistungspflichten wird ausge¬schlossen.

Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schaden-ersatz nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung der Ware.

Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB die Ware nach der Ablieferung unver-züg¬lich, längstens aber binnen 5 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie unter Anga¬be der genauen Warennummer, des Datums der Vornahme der Liefe-rung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Män¬gel sind unver¬züglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Anga¬ben schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund immer – ausge-schlossen. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt und verarbeitet bzw. mit ungeeigneten Teilen verbunden oder verarbeitet wird. 

Wird dies von uns verlangt, ist uns die beanstandete Ware durch den Kunden zuzusenden. Ansonsten hat der Kunde uns die beanstandete Ware zur genaueren Überprüfung und zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel sowie zur Mängelbehebung zur Verfügung zu stellen.

Mängel einzelner selbständiger Teile einer Lieferung/Leistung berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.

Sämtliche Bestimmungen des Punktes XIII. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.

 

 

XIV. Schadenersatz 

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausge-schlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbraucher¬geschäf¬ten für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbraucher¬geschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbraucher-geschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzan¬sprüchen ein halbes Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäfts¬bedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewähr¬leistungs-anspruches geltend gemacht wird.

 

XV. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind aus-geschlos¬sen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XVI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert, sind gesondert zu lagern und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Neben-gebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Waren¬rücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulations¬spesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unver¬züglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreis¬forderungen über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verarbeiten, verpfänden, ver¬schenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbeson¬dere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung über die Ware zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten. 

 

XVII. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentums¬vorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist jedenfalls unverzüglich in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. des Abnehmers den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ersichtlich zu machen. Wir sind berechtigt, in die Geschäftsbücher des Vorbehaltskäufers einzusehen, um zu prüfen, ob vom Vorbehaltskäufer die Abtretungsvermerke angebracht worden sind. Zu dieser Bucheinsicht erteilt der Vorbehaltskäufer seine ausdrückliche Zustimmung. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten und verpfändet werden.

 

 

XVIII. Zurückbehaltung und Auf¬rechnung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerecht-fertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhal-tung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorech-nungsbetrages berechtigt. Im Besonderen besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an jenem Teil des Bruttorechnungs¬betrages, welcher der bereits verarbeiteten Ware entspricht. 

Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. 

 

XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird aus-drücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren öster¬reichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehen-den Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

XX. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht 

Der Kunde ist in Kenntnis der Datenschutzerklärung und erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automations¬unterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht bei-derseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Er-klärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Entwürfe, Beschreibungen, Benennungen, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Präsentationen und derglei¬chen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungs¬rechte.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Produktideen, die wir für ihn entwickeln, samt den eventuell enthaltenen Logos von uns für Werbezwecke verwendet und als Referenzen angeführt werden.

Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass durch die in Auftrag gegebene Produktion keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollten wir von Dritten, die Urheberrechts- oder Schadenersatzansprüche gegenüber uns im Zusammenhang mit Kunden¬aufträgen und den damit verbundenen Artikel¬ausführungen geltend machen, in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns hierfür schad- und klaglos zu halten.

 

XXI. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

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